Im gemeinsamen Interesse sämtlicher Teilnehmer, Organisatoren und Beschäftigter (inkl. Mitarbeiter der Location) der SpringFurCon (im Folgenden auch SFC genannt) für eine respektvolle und friedliche Veranstaltung wird diese Hausordnung erlassen.
Sie regelt den Umgang untereinander sowie den Umgang mit den Räumlichkeiten, in denen die Convention stattfindet. Alle Teilnehmer sind verpflichtet, diese Regeln während ihres gesamten Aufenthaltes einzuhalten, auch an den Tagen, die nicht dem Kernzeitraum der Con entsprechen.
Die Einhaltung wird von der SFC-Security überwacht, diese ist vor Ort entsprechend gekennzeichnet.
1. Registration, Teilnahmebedingungen & Teilnehmerausweise
1.1 Für die Teilnahme an der SFC ist das vollendete 18. Lebensjahr erforderlich. Stichtag ist Tag der Anreise.
1.2 Die im Rahmen der Anmeldung geforderten Pflichtangaben sind wahrheitsgemäß zu tätigen.
1.3 Es ist ein höflicher, gesitteter Umgang miteinander vorausgesetzt. Pöbeleien und Schlägereien haben auf der Veranstaltung keinen Platz und werden mit Ausschluss geahndet.
1.4 Den Anweisungen des Staff ist Folge zu leisten.
1.5 Das SFC-Badge ist jederzeit sichtbar zu tragen. Eine Ausnahme besteht für Fursuiter: Diese müssen das Badge jederzeit mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen können.
1.6 Das Badge darf nicht weitergereicht oder verändert werden.
1.7 Die Lanyard-Farben schwarz und rot sind dem Staff und den Organisatoren vorenthalten.
1.8 Das Betreten von markierten, nicht-öffentlichen Bereichen der Convention ist ohne gültiges Badge nicht gestattet.
1.9 Das Betreten der nicht-öffentlichen Hotelbereiche ist nicht gestattet.
2. Hotelreservierung
2.1 Durch das Reservieren eines Hotelzimmers während der Registration zur SFC wird ein verbindlicher Vertrag mit dem Hotel eingegangen. Auf die AGB des Hotels wird im Zuge der Reg hingewiesen und diese sind einzuhalten.
2.2 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist für die Teilnahmegebühr behalten wir uns vor, die Zimmerreservierungen zugunsten der Warteliste zu stornieren.
2.3 Die Abwicklung der Zimmerzahlung erfolgt vor Ort an der Hotelrezeption.
2.4 Die Zimmerreservierung kann nur bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn storniert oder verändert werden.
2.5 Wer im Falle einer Registrierung nicht erscheint und das Zimmer nicht storniert hat, muss die Kosten der Buchung tragen. Ebenso sind mögliche Stornierungs- und Änderungskosten durch den Gast zu tragen.
2.6 Das Übernachten im Hotel ist ohne entsprechende Buchung verboten, das Übernachten im Konferenzzentrum ist untersagt.
2.7 Ghosting ist definiert als: Wenn eine Person in einem Hotelzimmer übernachtet, für das sie nicht angemeldet ist. Ghoste nicht und lass andere nicht in deinem Zimmer übernachten. Jede Person, die daran beteiligt ist, kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden und muss mit Strafen seitens des Hotels rechnen.
3. Hotel & Konferenzzentrum
3.1 Zwischen 22 und 6 Uhr ist Nachtruhe und entsprechend rund um das Gebäude Zimmerlautstärke einzuhalten.
3.2 Im kompletten Gebäudekomplex ist das Rauchen und Vapen strikt verboten.
3.3 Beschädigungen jeder Art sind zu unterlassen. Bei versehentlichen Beschädigungen ist die Security oder das ConOps sofort in Kenntnis zu setzen.
3.4 Die Nutzung der Steckdosen in den Hotelzimmern ist nur im üblichen Maß gestattet. Für Schäden haftet der Verursacher. Als „übliches Maß“ gilt das Laden von kleineren elektronischen Geräten wie Kameras, Laptops, Smartphones sowie in Anwesenheit der Betrieb von kleineren Lüftern/Gebläsen zum Trocknen von Fursuits.
3.5 Das Klettern im und am Gebäude ist ebenso wie das Übersteigen der Kaimauer untersagt.
3.6 Der Aufenthalt in abgesperrten Bereichen ist verboten.
3.7 Die Hotelzimmer sind im dafür vorgesehenen Rahmen zu nutzen. Beschädigungen durch andere Nutzungen (wie z. B. Roompartys) führen zu Schadensersatzansprüchen des Hotels gegenüber den Zimmermietern, was zudem einen Verweis des Hotels zur Folge hat.
3.8 Sticker dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen angebracht werden.
3.9 Das Anbieten von Waren und Dienstleistungen außerhalb der dafür vorgesehenen Räumlichkeiten ist nicht erwünscht.
3.10 Das Einbringen von Fremdgeräten in die Suitlounge ist nur gestattet, wenn diese zuvor beim Staff angemeldet und abgenommen wurden.
3.11 Die Manipulation technischer Einrichtungen ist verboten.
3.12 Müll ist in dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
4. Drohnen
Der Veranstaltungsort liegt zwischen einem Naturschutzgebiet und einer Bundeswasserstraße, entsprechend ist der Betrieb von Drohnen und anderen ferngesteuerten, autonomen Fluggeräten nicht gestattet.
5. Waffen
5.1 Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist untersagt.
5.2 LARP-Waffen müssen von der Security abgenommen und gekennzeichnet sein, bevor sie offen in den Veranstaltungsbereichen getragen werden dürfen.
5.3 Sollte das Führen von LARP-Waffen seitens der Security an Bedingungen geknüpft werden, sind diese einzuhalten.
5.4 Bei Darbietungen wie z.B. Schaukämpfen mit Waffen ist sicherzustellen, dass keine Personen behindert werden.
6. Kleidungsrichtlinie (inkl. Fursuits)
6.1 Zur Sicherheit anderer Teilnahmer sind Leinen, auch an Fursuits, verboten. Harnesse dahingegen sind gestattet, sofern sie als Teil der Charakterdarstellung dienen.
6.2 Kleidung, die zu freizügig ist oder einen Fetisch-Bezug hat, darf in den öffentlichen Bereichen nicht getragen werden. Gleiches gilt für anatomisch korrekte Fursuits
6.3 Fursuits aus Echtfell oder Taxidermie-Tiere sind verboten.
6.4 Fursuits sind so zu tragen, dass keine Haut zu sehen ist, insofern dadurch keine Gefahren für Leib und Leben zu erwarten sind. Ist dies der Fall, so wendet euch bitte vor Ort an unsere Medics, um eine Sondergestattung zu bekommen.
6.5 Besonders bei einem medizinischen Notfall wie z. B. Hitzschlag oder Dehydrierung muss unabhängig vom Aufenthaltsort der Suit sofort ausgezogen und medizinische Hilfe angefordert werden.
6.6 Für durch Notfallmaßnahmen entstandene Schäden an Kleidung/Fursuits haftet das SFC-Team nicht. Hier gilt: Leben geht vor Materialschäden!
6.7 Das Tragen von Kleidung mit der Aufschrift „Security“, „Organisator“ oder „Staff“ ist selbigen Teams vorbehalten.
6.8 Es ist nicht gestattet Symbole, die den Paragraphen §86 und §86a des Strafgesetzbuches entsprechen, zu tragen oder anderweitig zur Schau zu stellen. Dies schließt rein optische und akustische Symbole ein.
6.9 Parodien und nachahmende Symbole die dem Punkt 6.8 entsprechen sind nicht gestattet.
7. Belästigung, Hassrede & Ruheraum
7.1 Hassrede, Belästigung und Mobbing jeglicher Art werden nicht toleriert.
7.2 Nein heißt Nein: Wenn dich jemand bittet, ihn in Ruhe zu lassen, dann respektiere dies.
7.3 Die SFC stellt einen Ruheraum für Teilnehmer zur Verfügung. Dieser ist entsprechend zu nutzen.
8. Alkohol & Drogen
8.1 Alkohol ist nur in verantwortlichem Maße zu konsumieren. Jeder wird, unabhängig vom Einfluss von Alkohol, für seine Taten zur Rechenschaft gezogen.
8.2 Der Besitz, die Einnahme und die Veräußerung von illegalen Substanzen ist streng verboten und führt zu sofortigem Ausschluss von der Veranstaltung sowie zu einer Mitteilung an die zuständige Behörde.
8.3 Die Nutzung weiterer legaler Drogen (z. B. Cannabis, Tabak) sowie der Missbrauch sonstiger Substanzen wie Lachgas und Poppers ist in allen Bereichen untersagt.
9. Photos und Videos
9.1 Die SFC behält sich das Nutzungsrecht an allen auf der Veranstaltung getätigten Bild- und Videoaufnahmen vor, die in öffentlichen Bereichen stattfinden. Dieses Material darf seitens der SFC für Werbemaßnahmen genutzt werden.
9.2 Es ist den Teilnehmern gestattet, alle selbst aufgenommen Bilder/Videos für private, nicht-profitbezogenen Zwecke zu nutzen.
9.3 Das SFC-Team tätigt auf der Veranstaltung eigene Aufnahmen. Mit der Teilnahme wird diesen Aufnahmen und deren Verwendung ohne Vorankündigung und finanzielle Vorteile zugestimmt.
9.4 Eine Veröffentlichung seitens der SFC findet nur statt, wenn keine datenschutzrechtlichen Bedenken am Material bestehen.
9.5 Im DealersDen, der ArtShow und der Suitlounge ist Fotografieren und Filmen verboten.
10. Verstöße
10.1Jedweder Verstoß gegen die Hausordnung kann zum Ausschluss vom Event und weiteren Folgen führen.
10.2 Ein Ausschluss von der Veranstaltung wegen Verstößen gegen die Hausordnung führt nicht zur Rückzahlung der Teilnahmegebühren und zum Aussetzen der Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Hotel.
11. Gültigkeit
11.1 Die Hausordnung gilt für die Dauer der Veranstaltung sowie deren unmittelbares Umfeld (Vortage, Folgetage)
11.2 Diese Hausordnung wird im Zuge der Anmeldung zur Veranstaltung als gelesen bestätigt. Ferner erhält jeder Teilnehmer bei Bestätigung seiner Anmeldung eine Kopie der Hausordnung via E-Mail. Unter diesen Gesichtspunkten gilt die Hausordnung als zugegangen und der Teilnehmer als von dieser in Kenntnis gesetzt. Der Teilnehmer bestätigt durch seine Anmeldung seine Akzeptanz der Hausordnung, ebenso wie die Kenntnis von deren Inhalt.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Bei Fragen zur Hausordnung dürfen diese im Vorfeld gerne gestellt werden. Der Staff wird jedoch während der Veranstaltung keine dieser Regeln ausdiskutieren.
12.2 Auf dem Gelände gibt es Bereiche mit individuellen Regelungen. Diese sind ebenso zu beachten.
12.3 Das letzte Wort liegt immer bei den Organisatoren der SFC.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.